Mitbewerber: Bären-Apotheke Thomas Jürgens e.K.
Kanzlei: Beyerlein Rechtsanwälte
Die Beyerlein Rechtsanwälte mahnten für die Bären-Apotheke Thomas Jürgens e.K. wegen einer Wettbewerbsrechtsverletzung aufgrund eines Verstoßes gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb durch unzutreffende, irreführende Patentberühmung ab. Hintergrund der Abmahnung war die Behauptung, dass mit unzulässigen Aussagen geworben wurde.
Gefordert wurde die Abgabe einer Unterlassungserklärung, in der sich verpflichtet wird, für jeden Fall der Zuwiderhandlung zur Zahlung einer vom Gläubiger zu bestimmenden und im Hinblick auf ihre Angemessenheit vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe, es zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs für Produkte mit unzutreffenden, irreführenden Patentberühmungen zu werben. Ferner wurde in diesem Einzelfall die Übernahme der entstandenen Rechtsanwaltskosten in Höhe von EUR 555,60 verlangt.
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